Erste Hilfe Kurse in Moers und Neuss für den Arbeitgeber

Sie möchten Ihre MitarbeiterInnen zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden? Wir unterstützen Sie dabei und bringen die Erste Hilfe zu Ihnen!
Ab einer Teilnehmeranzahl von mindestens 10 Personen führen wir den Erste-Hilfe-Kurs gerne in Ihrem Betrieb durch.
In 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten schulen wir Ihre MitarbeiterInnen in allen aktuellen Erste-Hilfe-Maßnahmen, inklusive praktischer Übungen und der dazugehörigen Theorie, gemäß den Vorgaben der DGUV.
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint, verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland dazu betriebliche ErsthelferInnen auszubilden bzw. ausbilden zu lassen.
Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für:
Ausbildung
Grundkurs: 47,00 €
9 Unterrichtseinheiten in 7,5 Stunden (Tagesausbildung)
Fortbildung
Fortbildung: 47,00 €
9 Unterrichtseinheiten in 7,5 Stunden (Tagesausbildung)
Dies ist nur alle 2 Jahre möglich!
Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für die Ausbildung Ihrer betrieblichen ErsthelferInnen zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einfach Ihren Wunschtermin mit uns.
Gerne richten wir uns ganz nach Ihren individuellen Terminwünschen.
Alternativ können Sie Ihre MitarbeiterInnen bei einem unserer offenen Kurse anmelden.
In wenigen Schritten zu Ihrem Kurs
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.
- Wir vereinbaren mit Ihnen einen Wunschtermin für den Kurs.
- Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung.
- Sie füllen die BG-Formulare aus und beantragen die Gutscheine bei der Unfallkasse (siehe Downloads).
- Dann kann der Erste-Hilfe-Kurs zu Ihrem Wunschtermin stattfinden.
Wir benötigen wir von Ihnen dieses Dokument im Original (Ihre Versicherungsnummer, Stempel, Unterschrift, etc. ) am Tag der Schulung.
Bitte händigen Sie das Formular der Lehrkraft am Tag der Schulung aus. Sie bzw. Ihre MitarbeiterInnen erhalten eine offizielle Bescheinigung (Zertifikat) über die Teilnahme an der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung.
Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen (Fortbildungen, Ferien, Krankheit und Personalwechsel) berücksichtigt werden. Unsere Erste-Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben und Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.